Ab jetzt wird die Interventionskette gestärkt

Es gibt ihn: den roten Faden in der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein. Wir freuen uns das seit Mai eine weitere Empfehlung der Bedarfsanalyse umgesetzt wurde. Die §201a-Beratung hat eine eigene Finanzierung erhalten.

Es gibt ihn: den roten Faden in der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein. Wir freuen uns das seit Mai eine weitere Empfehlung der Bedarfsanalyse umgesetzt wurde. Die §201a-Beratung hat eine eigene Finanzierung erhalten.

Hierin sind sich alle einig: Betroffene von häuslicher Gewalt sollen nach einem Polizeieinsatz schnell professionelle Unterstützung erhalten. Daher regelt der §201a des Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein, dass die Polizei die Kontaktdaten der Betroffenen an eine spezialisierte Beratungsstelle weiterleiten kann, die innerhalb kurzer Zeit Kontakt zu den Betroffenen aufnimmt.

Gelingt die Kontaktaufnahme, folgen je nach Bedarf eine intensive psychosoziale Beratung, Hilfe bei der Stabilisierung und Entscheidungsfindung, Informationen über Wegweisung und rechtliche Möglichkeiten sowie eine systematische Gefährdungseinschätzung. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es eine solche §201a-Beratungsstelle. Meist wird die 201a-Beratung von Frauenberatungsstellen übernommen, in Lübeck vom Frauenhaus der AWO.

Die Beratung nach Polizeieinsatz unterscheidet sich von der Beratung der Selbstmelderinnen. So muss zum Teil alles andere stehen und liegen bleiben, um in den akuten Gewaltsituationen zu intervenieren. Die Datenübermittlungsfälle binden viele Ressourcen auf einmal, die stets vorgehalten werden müssen. Die im Januar 2021 veröffentlichte Bedarfsanalyse hat diesen Umstand genau unter die Lupe genommen.

Ein Ergebnis war, dass innerhalb der Beratungsstruktur eine „Aufgabenkonkurrenz zwischen den sofort zu bearbeitenden Datenübermittlungsfällen und der regulären Beratung“ gibt. „Dies wird dadurch verstärkt, dass die proaktive Arbeit nicht mit eigenen Ressourcen hinterlegt ist und zu Lasten anderer Aufgaben gehen kann.“ Daher wird empfohlen: „Für die proaktive Beratung nach Polizeieinsatz gemäß §201a LVwG sollte eine eigene und verlässliche Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, […].“

Dieser Empfehlung sind die Frauenfacheinrichtungen und die Landesregierung nun gefolgt und haben eine Finanzierung im Landeshaushalt vereinbart: 250.000 Euro stehen demnach jährlich für 15 Kreise und kreisfreie Städte zur Verfügung.

Dass dieser Schritt dringend notwendig war, stützt sich nicht nur auf die Bedarfsanalyse, sondern auch auf die konkreten Beratungszahlen: Der Bedarf ist landesweit hoch. Die Fallzahlen der Wegweisungen haben sich seit Einführung der §201a-Beratung mehr als verdoppelt. Allein im Zuge der Corona-Pandemie sind die Zahlen der Wegweisungen durch die Polizei um 18 Prozent gestiegen. Die Anzahl der Datenübermittlungen nach Polizeieinsatz ohne Wegweisungen hat sich in den letzten Jahren ebenfalls erhöht. Das führte dazu, dass der Arbeitsaufwand (insbesondere für das AWO Frauenhaus in Lübeck) ohne zusätzliche Ressourcen nicht mehr zu bewältigen war.

Wir sagen: Danke an alle engagierten Politiker*innen, die uns zugehört haben und sich gegen Gewalt einsetzen!