Ab jetzt können wir Aufatmen: Prozessbegleitung bleibt erhalten

Nach Protesten von Fachverbänden wird es doch keine Streichung der Landesmittel für Psychosoziale Prozessbegleitung geben. Warum ist das so wichtig für die nachhaltige Bekämpfung von Gewalt?

Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiger Gelingensfaktor von Strafverfahren: Betroffene von Gewalt werden im Ermittlungs- und Strafverfahren von einer Fachkraft begleitet. Das kann sie stabilisieren, Ängste mindern und dazu beitragen, dass Betroffene überhaupt in der Lage sind, auszusagen. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt ist ihre Aussage oft der einzige Beweis, der zu einer Verurteilung führen kann. Ohne Unterstützung brechen viele den Prozess ab oder nutzen ihr Zeugnisverweigerungsrecht – und Täter bleiben unbehelligt.

Bundesrecht deckt nicht alle Fälle ab

Seit 2017 gibt es einen bundesgesetzlichen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Er gilt unter anderem für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte oder schwere Gewalt erlebt haben, sowie für Erwachsene, die besonders schwere Gewalttaten erfahren haben.

Doch die Regelung hat Lücken. Sie gilt nicht für Betroffene von Stalking oder von häuslicher Gewalt, weil beispielsweise einfache und gefährliche Körperverletzung nicht vom Bundesgesetz erfasst sind. Auch Angehörige von Kindern und Jugendlichen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, haben keinen Anspruch auf Begleitung, wenn sie vor Gericht aussagen müssen.

Schleswig-Holstein schließt die Lücke

Um diese Schutzlücke zu  schließen, finanziert Schleswig-Holstein seit 30 Jahren psychosoziale Prozessbegleitung für schutzbedürftige Personen, die keinen Rechtsanspruch nach Bundesgesetz haben.

Wir sagen: Die Rücknahme der Kürzungen ist ein wichtiger Erfolg. Denn wirklich teuer sind nicht die Mittel für den Gewaltschutz – sondern die Folgen, wenn sie fehlen.