Ab jetzt steht das Gewalthilfe-Gesetz in den Startlöchern
„Gewaltschutz ist freiwillig und Ländersache.“ Wenn das aktuelle Sammelsurium aus Gesetzen und Regelungen in Deutschland sprechen könnte, wäre das die Kernaussage. Ein neues Gesetz könnte das jetzt ändern.
Frauenfacheinrichtungen zählen akuell ebenso wie Bibliotheken zu den freiwilligen Leistungen aka „Hier-wird-als-erstes-gespart-wenn-das-Geld-nicht-reicht“. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich an Hilfeangeboten in 16 Bundesländern:
Findet eine Frau Unterstützung, wenn sie von ihrem Chef sexuell belästigt wird? — Ländersache.
Gibt es ein eigenständiges Angebot für Kinder und Jugendliche, die häusliche Gewalt miterleben? — Kommt auf den Wohnort an.
Muss der Aufenthalt im Frauenhaus aus eigener Tasche bezahlt werden? — Ändert sich bei jedem Überschreiten der Landesgrenzen, vielerorts sogar zwischen einzelnen Kreisen und Kommunen.
Gewalt hält sich aber bekanntlich nicht an Ländergrenzen: Eine einheitlichere Lösung muss her, damit Gewaltschutz von Ostsee bis Bodensee garantiert ist.
Inwieweit der Bund einheitliche Regelungen treffen und in die Finanzierung einsteigen soll, wurde jahrelang diskutiert. Dass es in der aktuellen Legislatur eine Vereinheitlichung und bessere Ausstattung geben soll, steht allerdings nicht mehr zur Debatte, sondern im Koalitionsvertrag.
Und auf einmal ist Bewegung drin. Es liegt ein erster Entwurf für das sogenannte Gewalthilfegesetz vor, den wir für richtig gut erachten.
Damit es nicht beim Entwurf bleibt, haben die autonomen Frauenhäuser eine Petition gestartet, die auch vom LFSH unterzeichnet wurde. Hier können Sie sich anschließen: https://innn.it/geldoderleben