Die Istanbul-Konvention

„Die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen“. (Präambel der Istanbul-Konvention)

Am 01. Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – die sogenannte Istanbul-Konvention – in Deutschland in Kraft getreten.

Sie ist die stärkste rechtliche Grundlage zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen, die es bisher in Deutschland gibt. Sie verpflichtet zur Anpassung des Hilfesystems und der Schließung von Schutzlücken und fokussiert die strukturellen Ursachen von Gewalt gegen Frauen.

Die Istanbul-Konvention macht deutlich: Ungleiche Machtverhältnisse und strukturelle Benachteiligung sind der Nährboden für Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

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