Wer spricht, hat Recht – Studie bestätigt Einfluss von Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen

Macht es einen Unterschied, wie in der Presse über Gewalt gegen Frauen berichtet wird? Laut einer aktuellen Studie: ja. Perspektive, Kontextualisierung und Wording haben einen signifikanten Einfluss darauf, wie Gewalt gegen Frauen wahrgenommen wird.

Macht es einen Unterschied, wie in der Presse über Gewalt gegen Frauen berichtet wird? Laut einer aktuellen Studie: ja. Perspektive, Kontextualisierung und Wording haben einen signifikanten Einfluss darauf, wie Gewalt gegen Frauen wahrgenommen wird.

Christian versucht, Sarah zu töten, während die gemeinsamen Kinder vor dem Haus im Auto warten. Seine Begründung: „Verzweifelte Eifersucht. Sie hat sich nach anderen Männern umgesehen und mich verlassen.“ Sarah kann sich nicht äußern, sie liegt schwerverletzt im Krankenhaus. Mit Glück erfahren die Lesenden aus zweiter Hand, dass es bereits im Vorfeld zu schwerer Gewalt kam, die auf Christians Kontrollstreben und Besitzanspruch zurückzuführen ist. Wer spricht, hat Recht, heißt es, wenn eine einseitige Perspektive die Berichterstattung beherrscht. Im Fall von Gewalt gegen Frauen hat sie fatale Auswirkungen.

„Mord ist kein Familiendrama!“ ist eine Forderung in der Debatte um angemessene Berichterstattung über die oft tödliche Gewalt gegen Frauen. Offen blieb bisher die Frage, was genau sich ändert, wenn auf bestimmte Begriffe verzichtet und gewaltsensibel berichtet wird. Die Studie „Rezeption medialer Frames in der Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen“, schafft nun Klarheit. Dipl. Psych. Mimke Lena Teichgräber hat die Wirkung medialen Framings auf Einstellungen der Leser*innen zu Gewalt gegen Frauen untersucht.

Die Auswertung der Online-Befragung mit 724 Teilnehmenden macht deutlich, dass insbesondere die Perspektive auf das Geschehen entscheidend für das Verständnis bei den Lesenden ist. Eine einseitige Schilderung der Sichtweise des Täters führt zu einem gesteigerten Verständnis für die Tat, so grausam sie auch sein mag. Und mehr noch: der Betroffenen wird eine Mitschuld an der Tat zugesprochen. Diese Lesart von Gewalt erreicht über die Zeitung die allgemeine Bevölkerung und damit das soziale Umfeld von Betroffenen, Angehörige der Polizei und der Justiz.

„Damit werden Chancen der Solidarisierung mit Betroffenen und der konsequenten Verfolgung und Verurteilung von Gewalt vertan. Und umgekehrt: eine ausgewogene Berichterstattung hat das Potential, Gewalt gegen Frauen raus aus den Zeitungen und rein in die Geschichtsbücher zu schreiben,“ sagt Katharina Wulf vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V..


Kontext Istanbul-Konvention

Die Studie wurde vom LFSH im Rahmen des Projekts SCHIFF (Schleswig-Holsteinische Initiative für Frauen) in Auftrag gegeben und vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung finanziert. Anlass ist die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die sogenannte Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 17 dazu, „die Medien [zu ermutigen], sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäußerung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung ihrer Würde zu erhöhen.“ (Europarat, 2011)

Die Studienergebnisse finden Sie hier.

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