Parität in allen Parlamenten ist überfällig

Weibliche Abgeordnete sind in den Parlamenten immer noch unterrepräsentiert - über 100 Jahre, nachdem Frauen sich das Wahlrecht in Deutschland erkämpft haben. Was tut sich in Schleswig-Holstein?

Weibliche Abgeordnete sind in den Parlamenten immer noch unterrepräsentiert - über 100 Jahre, nachdem Frauen sich das Wahlrecht in Deutschland erkämpft haben. Was tut sich in Schleswig-Holstein?

Eine gendergerechte Demokratie bedeutet Sichtbarkeit und Mitbestimmung von Frauen und Mädchen. Für die Verwirklichung echter Gleichstellung müssen die Rechte von Frauen gestärkt werden und ungleiche Machtverhältnisse abgebaut werden. In Schleswig-Holstein sind Frauen in politischen Positionen auf Landes- und Kommunalebene deutlich unterrepräsentiert. Im aktuellen Landesparlament beträgt die Frauenquote nur 30%.  Auch auf der Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise ist eine gleiche Beteiligung von Frauen noch nicht realisiert. Das trägt dazu bei, dass Entscheidungen wesentlich von einer männlichen Sichtweise geprägt sind und die Interessen und Bedarfe von Frauen nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Häufig wird argumentiert, dass es schlichtweg nicht ausreichend Kandidatinnen für politische Ämter gäbe. Das Problem sind aber vielmehr strukturelle Hürden für Frauen. Es kommt vor, dass die Wahl von Frauen auf wichtige Posten in Parteien von Männern verhindert werden. Vorurteile gegenüber Frauen in der Politik sind nach wie vor wirksam.

Die Istanbul-Konvention betont den Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt und nennt die Gleichstellung von Frauen und Männern als ein wesentliches Element zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt (Istanbul-Konvention, Artikel 6 u. erläuternder Bericht zur Istanbul-Konvention, Anmerkung 62). Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die Rechte von Frauen in allen Lebensbereichen zu stärken. Politische Aspekte hebt sie dabei besonders hervor (erläuternder Bericht zur Istanbul-Konvention, Anmerkung 90).

Ein Paritätsgesetz kann eine Möglichkeit sein, die politische Teilhabe von Frauen zu verbessern. Brandenburg hat im Januar 2019 als erstes Bundesland ein Gesetz zur Parität beschlossen. Die Parteien werden nun zur nächsten Landtagswahl gleich viele Männer und Frauen aufstellen.

Auch in Schleswig-Holstein wird darüber diskutiert, wie der Frauenanteil in Parlamenten erhöht werden kann. Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat im Januar 2019 vorgeschlagen, dass jede Partei in einem Wahlkreis künftig einen Mann und eine Frau als Bewerber*in für ein Direktmandat aufstellt. Einen Schritt weiter ging die SPD mit ihrem Antrag im März, der eine Bundesratsinitiative zur Erreichung von Geschlechterparität fordert. In einer interfraktionellen Arbeitsgruppe soll nun über das weitere Vorgehen beraten werden.