Jetzt aber! Bedarfsgerechte Ausstattung für Frauenfacheinrichtungen

Aufgrund von Platzmangel mussten Frauenhäuser in Schleswig-Holstein 2017 ca. 1.500 Mal Frauen und Kinder in akuten Notsituationen abweisen. Auch viele Frauenberatungsstellen führen lange Wartelisten. Was passiert eigentlich in Frauenfacheinrichtungen und was bedeutet „bedarfsgerecht“?

Aufgrund von Platzmangel mussten Frauenhäuser in Schleswig-Holstein 2017 ca. 1.500 Mal Frauen und Kinder in akuten Notsituationen abweisen. Auch viele Frauenberatungsstellen führen lange Wartelisten. Was passiert eigentlich in Frauenfacheinrichtungen und was bedeutet „bedarfsgerecht“?

Die Anzahl und regionale Verteilung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein kann sich, im bundesweiten Vergleich, sehen lassen: 16 Frauenhäuser und 29 Frauenberatungsstellen stehen für gewaltbetroffene Frauen ein. Ihr erster Auftrag ist die Versorgung derjenigen Frauen und Kinder, die Zuflucht suchen, Gewalt erfahren haben und unter den Folgen leiden. Aufgrund von Platzmangel waren Frauenhäuser in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 circa 1.500 Mal gezwungen, Frauen und Kinder in akuten Notsituationen am Telefon oder an der Tür abzuweisen. Und auch die ambulante Unterstützung von Frauen in den Beratungsstellen verzeichnet phasenweise lange Wartelisten für Termine. Das bedeutet für betroffene Frauen eine Unterversorgung, die im Akutfall lebensbedrohlich sein kann. In zweiter Priorität finden Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen den Weg in die Facheinrichtungen. Sie möchten als Angehörige und Freund*innen einen Verdacht abklären oder wissen, wie sie ihre Freundin, Tante oder Arbeitskollegin unterstützen können. Ebenso gibt es Fachkräfte z. B. aus der Kita, der Schule oder dem Sozialamt, denen Unregelmäßigkeiten auffallen und die ihre Hilfe anbieten wollen, aber nicht wissen, wie sie auf die Frau zugehen können. Dieses soziale und / oder familiäre Netzwerk von Frauen, kann eine zentrale Unterstützung im Ausstieg aus einer gewaltvollen Beziehung sein. Deswegen ist auch auf dieser Ebene eine intensive Beratungsarbeit notwendig.

Neben der konkreten Arbeit mit bereits betroffenen Frauen und deren Umfeld, liegt den Kolleginnen aus den Frauenfacheinrichtungen die Prävention besonders am Herzen: Sie möchten, dass Gewalt gegen Frauen in Zukunft nur noch in den Geschichtsbüchern vorkommt. Hieran können sie angesichts der wenigen Ressourcen bisher nur sehr eingeschränkt arbeiten und das, obwohl immer wieder deutlich wird, wie wichtig zum Beispiel die Arbeit mit Schulklassen, Arbeitgeber*innen und Fachkräften ist. Prävention braucht Fortbildungsarbeit, Vernetzungsarbeit, Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit.

Wichtig zu wissen ist ebenfalls: Sich für gewaltbetroffene Frauen einzusetzen ist eine sehr herausfordernde Aufgabe, die einen hohen Grad an Professionalität erfordert. Die Arbeit der Fachkräfte muss entsprechend nach Tarif entlohnt werden und in Anlehnung an diesen selbstverständlich auch eine Dynamisierung der Gehälter sowie die üblichen Zusatzleistungen (Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge) beinhalten.

Die Konvention verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland dazu, die Frauenfacheinrichtungen 1. bedarfsgerecht auszustatten, 2. jeder gewaltbetroffenen Frau Zugang zu ihnen zu ermöglichen (barrierearm, sprachmittelnd, kostenlos, anonym) und 3. sie angemessen regional zu verteilen.

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und die Zentrale Informationsstelle der autonomen Frauenhäuser (ZIF) haben Bedarfsgerechtigkeit anhand aktueller Zahlen definiert. In Schleswig-Holstein hat das zuständige Ministerium für Gleichstellung und Gewaltschutz eine eigene Bedarfsanalyse des Hilfe- und Präventionssystems gegen Gewalt gegen Frauen angekündigt.

Weitere Informationen

bff bedarfsgerechte Ausstattung Frauenberatung

ZIF bedarfsgerechte Ausstattung Frauenhäuser

Sie sind an der Entscheidung über die Ausstattung von Frauenfacheinrichtungen beteiligt? Setzten Sie sich für die langfristige Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit nach den Empfehlungen des bff und der ZIF ein. Sprechen Sie die Einrichtungen in Ihrer Region auf ihre kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe an. Zusätzlich bieten wir Ihnen als Landesverband unsere Unterstützung in der Berechnung, Antragstellung und Begründung an. Kontaktieren Sie uns gerne.