Ab jetzt kommt Verstärkung aus den allgemeinen Hilfsdiensten!
Verlust des Arbeitsplatzes, Verschuldung oder Wohnungslosigkeit – die Liste der Gewaltfolgen ist lang. Allgemeine Hilfsdienste tragen entscheidend dazu bei, dass sich Frauen von Tätern emanzipieren können und bei Bedrohungslagen geschützt sind. Wie genau? Das wird gerade in Lübeck recherchiert.
Verlust des Arbeitsplatzes, Verschuldung oder Wohnungslosigkeit – die Liste der Gewaltfolgen ist lang. Allgemeine Hilfsdienste tragen entscheidend dazu bei, dass sich Frauen von Tätern emanzipieren können und bei Bedrohungslagen geschützt sind. Wie genau? Das wird gerade in Lübeck recherchiert.
Gewalt beeinträchtigt die Arbeitssituation und Lebensplanung betroffener Frauen und ihrer Kinder gravierend. Umso wichtiger ist es, dass Frauen möglichst schnell alle Sozialleistungen erhalten, die ihnen zustehen. Eine vermeintliche ökonomische Abhängigkeit darf einer Emanzipation vom Gewalttäter nicht im Weg stehen. Diese Unterstützung zu leisten, ist unter anderem Aufgabe von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Sozialämtern.
Aus der Erfahrung der Frauenfachberatungsstellen und Frauenhäuser ist bekannt, dass eine angemessene und sensible Unterstützung betroffener Frauen durch die allgemeinen Hilfsdienste stark personenabhängig ist. Die zum Teil bereits vorhandenen Handlungsrichtlinien werden nicht flächendeckend angewendet. Manche Frauen verzichten nach schlechten Erfahrungen komplett auf die Beantragung von Leistungen, was ihre Situation weiter verschlechtert.
Auch für die Angestellten der Hilfsdienste kann der Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen eine Herausforderung darstellen. Die Bedürfnisse betroffener Frauen sind mit den strukturellen Ansprüchen wie beispielsweise Vermittlungsquoten selten in Einklang zu bringen. Das kann für Frustration sorgen und einer produktiven Zusammenarbeit im Weg stehen.
Die Bedeutung der allgemeinen Hilfsdienste wurde auch von der Istanbul-Konvention erkannt. Im Übereinkommen werden sie zu spezifischen Unterstützungsleistungen für gewaltbetroffene Frauen verpflichtet (Art. 20). Sie müssen die besondere Unsicherheit, die mit einer Gewaltbetroffenheit einhergeht, innerhalb der Dienste wirksam und systematisch berücksichtigen (e. B. Anm. 126). Mitarbeitende sind in den Themenfeldern Gendersensibilität, Formen und Auswirkungen von Gewalt und Gesprächsführung mit Betroffenen fortzubilden (Art. 20, 2).
An der Umsetzung dieser Verpflichtung zur Öffnung allgemeiner Hilfsdienste arbeitet seit Sommer 2020 ein SCHIFF-Modellprojekt. Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer Fortbildungseinheit für Angestellte in allgemeinen Hilfsdiensten unter der Leitfrage: Wie kann eine optimale Kooperation zum Wohle gewaltbetroffener Frauen aussehen?
Themen werden sein:
- Dynamik und Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt
- Empfehlungen zur Gesprächsführung
- organisationsspezifische Unterstützungsmöglichkeiten
Die Fortbildungseinheit steht den Frauenfachberatungsstellen ab 2021 in ganz Schleswig-Holstein zur Verfügung und kann entsprechend gebucht werden.
Sie sind im Jobcenter, Sozialamt, in der Wohnungslosenhilfe oder einer Arbeitsagentur beschäftigt und wollen Ihre Erfahrungen in das Projekt einbringen? Die Projektverantwortlichen Anne Heynatzky und Lena Rogge erreichen Sie unter info@biff-luebeck.de.