Ab jetzt ist Gewaltschutz Bestandteil der Budgetverträge – in Lübeck

Die Istanbul-Konvention verlangt eine hohe staatliche Sorgfalt. Eine Idee, wie dieser Begriff auf kommunaler Ebene gefüllt werden kann, setzt die Hansestadt Lübeck ab 2022 um.

Die Istanbul-Konvention verlangt eine hohe staatliche Sorgfalt. Eine Idee, wie dieser Begriff auf kommunaler Ebene gefüllt werden kann, setzt die Hansestadt Lübeck ab 2022 um.

Die öffentliche Hand soll laut Istanbul-Konvention sicherstellen, dass keine in ihrem Auftrag handelnde und auch keine nicht in ihrem Auftrag handelnde Person Gewalt gegen Frauen verübt (vgl. Art. 5, IK). Was wie die Zusammenfassung der gesamten Konvention klingt, bedarf einer gewissen Kreativität, um zu konkreten Einzelmaßnahmen zu kommen. Eine gute Idee hatte hierzu die Hansestadt Lübeck. Auf Initiative der Gleichstellungsbeauftragten ist Gewaltschutz Teil der Zielvereinbarungen für die Budgetverträge der freien Trägere ab 2022 geworden:

Im Vertragszeitraum soll erfolgen:

„Aufstellung eines Gewaltschutzkonzeptes für XX (Name des Trägers / der Einrichtung) bis zur Hälfte der Laufzeit des Budgetvertrages (d.h. 30.6.2024) und Darlegung des Umsetzungsstandes in den jährlichen Verwendungsnachweisen.“

Somit müssen sich alle freien Träger, die kommunale Mittel bekommen, mit der Thematik auseinandersetzen. Gewaltschutzkonzepte werden zum Standard.

Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck, sagt hierzu: „Das ist gelebte Umsetzung der Istanbul-Konvention – eine aus meiner Sicht effektive Maßnahme. Ich freue mich sehr, dass wir in der Hansestadt Lübeck damit deutlich machen, dass wir Gewaltschutz ernst nehmen und in die Praxis bringen!“


Sie sind in einer Kommune haupt- oder ehrenamtlich aktiv und interessieren sich für mögliche Umsetzungsschritte? Dann melden Sie sich beim Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. unter 0431 996 96 36 oder info@lfsh.de