Ab jetzt gilt die Istanbul-Konvention vorbehaltlos
Die von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalte laufen im Februar 2023 aus und werden nicht erneuert. Ein gutes Zeichen für gewaltbetroffene Frauen.
Die Istanbul-Konvention will alle Frauen vor Gewalt schützen. Sie fordert barrierefreie Hilfsangebote, Zugang zum Rechtssystem und echte Gleichstellung der Geschlechter. All das gilt unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft oder Nationalität.
Gegen zwei Verpflichtungen zum Schutz von Frauen mit Flucht- und Migrationshintergrund hatte die Bundesregierung bei der Ratifizierung der Konvention aber Vorbehalte geltend gemacht.
Art. 59, 2 besagt, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen nicht mit abgeschoben werden, sollte es zur Abschiebung des Ehemanns kommen. Stattdessen sollen sie einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen können.
Art. 59, 3 will, dass gewaltbetroffene Frauen einen verlängerbaren Aufenthaltstitel bekommen, wenn sie besonders schutzbedürftig sind oder sie Zeuginnen im Strafverfahren sind.
Wenn ein Land bei der Ratifizierung einen Vorbehalt einlegt, hat das zur Folge, dass bestimmte Verpflichtungen zunächst nicht gelten. Die Bundesregierung hatte dies mit einer Rechtsunsicherheit bei der Auslegung begründet. Die Ziele der betreffenden Artikel seien grundsätzlich bereits im deutschen Recht verankert, aber es bestünden Unklarheiten bezüglich der genauen Anwendung auf das deutsche Rechtssystem.
Bei der Ratifizierung eingelegte Vorbehalte laufen grundsätzlich nach 5 Jahren aus. Ihre Aufrechterhaltung müsste die Regierung dann aufs Neue begründen. Die Bundesregierung hat sich gegen eine Fortführung der Vorbehalte entschieden, sodass diese im Februar 2023 enden.
Wir finden: Das ist ein wichtiges Zeichen und stärkt die Rechte gewaltbetroffener Frauen.