Ab jetzt beginnt der Ausbau! – in Kiel
Während die Landesregierung die Bedarfe der Frauenfacheinrichtungen landesweit erhebt, wird in Kiel bereits zur Tat geschritten und ein neues Frauenhaus gebaut.
Während die Landesregierung die Bedarfe der Frauenfacheinrichtungen landesweit erhebt, wird in Kiel bereits zur Tat geschritten und ein neues Frauenhaus gebaut.
Der Stadtrat für Soziales, Wohnen, Gesundheit und Sport, Gerwin Stöcken, steht in regelmäßigem Kontakt mit den Frauenfacheinrichtungen in Kiel und weiß um deren Situation. Beispielsweise sind 26 Frauenhausplätze für eine Stadt wie Kiel eindeutig zu wenig. Zum Vergleich: In Lübeck stehen bereits heute 55 Plätze zur Verfügung. „Es ist vollkommen unverständlich, warum wir in Kiel noch immer eine wesentlich schlechtere Versorgungslage haben als in Lübeck. Betroffenen Frauen und Kindern gegenüber ist es unverantwortlich“, erklärte Stöcken.
Gerwin Stöcken hat nun einen Antrag zum Ausbau der Frauenhausplätze eingebracht – begründet mit der Istanbul-Konvention: Das Kieler Frauenhaus hält derzeit 26 Plätze (11 Zimmer) vor, die den Bedarf bei weitem nicht decken. Jährlich werden ca. 150 Frauen auch mit Kindern abgewiesen. Nach der Istanbuler Konvention vom 01.02.2018 werden in einer Stadt der Größenordnung Kiels 25 Zimmer (64,75 Plätze) benötigt. Der Antrag ist mittlerweile vom Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit, vom Bauausschuss, vom Finanzausschuss und von der Ratsversammlung unverändert beschlossen worden. Aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Land gibt es einen guten Weg. „Beim Ziel, Frauen vor Gewalt zu schützen sind wir im guten Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Zwischenzeitlich konnten bereits 7 Notfallplätze geschaffen werden, die eine gewisse Entlastung schaffen“, freut sich Gerwin Stöcken.
Sollte die Bedarfsanalyse des Landes entgegen der heutigen Einschätzung keinen erhöhten Bedarf an Plätzen in Kiel feststellen, wird es eng mit der Finanzierung der laufenden Personal- und Sachkosten aus dem Finanzausgleichsbudget (FAG). Für diesen Fall wurde in Kiel die Möglichkeit der alternativen Nutzung in den Antrag eingebaut: Sollte das Land wider Erwarten die Plätze nicht entsprechend aufstocken und das Gebäude dann nicht als Frauenhaus betrieben werden können, gibt es Absprachen mit dem Fördergeber, dem Land, dass das Haus zu anderen Zwecken im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung genutzt wird, zum Beispiel durch Vermietung an Frauen, deren Betreuungsbedarf im Frauenhaus beendet ist, die aber noch keine Wohnung für Dauer gefunden haben.
„Als Kommunen sind wir oft die Letzten in der Nahrungskette, wenn es um die Finanzierung geht. Aber immer die Ersten, die in die Pflicht genommen werden, wenn es brennt. Wir werden nicht müde, Land und Bund wieder und wieder zu verdeutlichen, wo vor Ort der Schuh drückt. Die Istanbul-Konvention ist hierfür ein guter Wegweiser und schlicht Argumentationsgrundlage“, so Stöcken.
Wir sagen: Gratulation und Daumen hoch für diese Findigkeit!
Welche von Ihnen sich über den gesamten Vorgang und weitere Details der Finanzierung informieren möchte, kann dies hier tun. Gerwin Stöcken hat sich ebenfalls bereit erklärt, für Anfragen aus anderen Kommunen zur Verfügung zu stehen: gerwin.stoecken@kiel.de
Sie sind an der Entscheidung über die Ausstattung von Frauenfacheinrichtungen beteiligt? Setzten Sie sich für die langfristige Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit nach den Empfehlungen des bff und der ZIF ein. Sprechen Sie die Einrichtungen in Ihrer Region auf ihre kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe an. Zusätzlich bieten wir Ihnen als Landesverband unsere Unterstützung in der Berechnung, Antragstellung und Begründung an. Kontaktieren Sie uns gerne.